TTIP: Nervöse EU-Kommission schießt ein Eigentor

von Maritta Strasser aus „Tlaxcala“
Oh welche Ehre! Zu unserer Kampagne gegen das EU-US Handelsabkommen TTIP gibt es ein offizielles EU-Dokument. Es ist richtig schick mit Briefkopf und vier Seiten lang. Da hat sich jemand echt Mühe gegeben. Oder Angst bekommen.
https://i0.wp.com/www.bioverzeichnis.de/campact-keine-geschaenke-fuer-monsanto-basf.jpg
Die vier Seiten sind, um es mit dem Schriftsteller Lion Feuchtwanger zu sagen “schwach im Geist und stark im Urteil”. Gleich zum Einstieg haut die EU-Kommission feste drauf:
Obwohl sich Campact “Demokratie” auf die Fahnen geschrieben hat, gibt die Plattform den Nutzern in seinem Online-Aufruf, TTIP zu stoppen, keine Möglichkeit, sich über das Abkommen zu informieren.
Aha. Wir INFORMIEREN ALSO NICHT.
Aber Moment mal. Wer macht uns einen Vorwurf? Die EU-Kommission? Etwa dieselbe EU-Kommission, die zu Transparenz verpflichtet ist, aber im Geheimen verhandelt? Noch nicht einmal die Regierungen der EU haben die Vertragstexte bislang zu Gesicht bekommen. Auch nicht das Europaparlament, und schon gar nicht wir Bürgerinnen und Bürger. Der Vorwurf an uns ist ein klares Foul.
Ich mache Ihnen einen Vorschlag zur Güte, liebe EU-Kommission. Sie schicken mir die Vertragstexte und ich veröffentliche sie. Ich mache sie allen Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern des Appells zugänglich, das verspreche ich! Dann können sich alle selbst ein Bild machen und sind nicht auf Vermutungen angewiesen.
A propos Vermutungen: Einige der “Richtigstellungen” in dem Kommissionstext lohnen einen genaueren Blick. Bei TTIP gehe es nicht um die Aushöhlung von Gesetzen sondern um den Abbau von Diskriminierungen, schreibt die Kommission zum Beispiel.
Das einzige, was das Abkommen unterstreicht – und das ist auch im Interesse der EU –
ist ein Diskriminierungsverbot. Das heißt: Was für Inländer gilt, muss auch für Ausländer gelten.
Aha, sagt der Laie, jedoch der Fachmann wundert sich. Das Verbot von Diskriminierung gilt doch längst! Dafür braucht es kein Abkommen mit den USA.
Ein bereits bestehendes Gesetz kann nicht durch ein Handelsabkommen “ausgehöhlt” werden. So kann beispielsweise ein bestehendes Verbot von Fracking oder von Chlorhühnerfleisch nicht in Frage gestellt werden.
Komisch, ich lese seit Monaten Artikel aus dem Wall Street Journal in denen analysiert wird, wie sehr die Lobby der amerikanischen Geflügelzüchter auf das Abkommen setzt. Sind die falsch informiert? Ach, und das Gesetz gegen Fracking… wir haben keins! Es gibt lediglich ein Moratorium. Selbst wenn wir hier in Europa von Fracking verschont bleiben, in den USA warten die Konzerne nur darauf, weite Landstriche zu verwüsten und ihr Shale Gas in Europa zu vertreiben.
Das Abkommen hat ein Ziel: “Abbau von nicht-tarifären Handelshemmnissen”. Was ist das? Alles, was den Handel “hemmt” – Zölle ausgenommen. Folglich sind auch Gesetze und Vorschriften nicht-tarifäre Handelshemnisse. Deshalb geht es in den Verhandlungen um “regulatorische Harmonisierung”. Das bedeutet, Gesetze liegen als Verhandlungsmasse auf dem Tisch, und es werden Mechanismen verhandelt, mit denen man ihnen zu Leibe rücken kann. Am Ende der Prozedur sollen sie kein Handelshemmnis mehr sein.
Warum befürchten wir eine Aushöhlung von Gesetzen? Weil diese Operation unter dem direkten Einfluss von Konzern-Lobbyisten vonstatten geht, während Öffentlichkeit und Parlamente außen vor bleiben. Und weil die Wirtschaftsverbände diesseits und jenseits des Atlantiks ziemlich klar gemacht haben, was sie sich davon erhoffen: Marktzugang für Chlorhühnchen und Hormonfleisch, Aushöhlung der EU-Chemikalienzulassung, zusätzliche Profite für die US-Film- und Fernsehindustrie, ein Boom für Fracking-Gas, und vieles andere mehr.
Auch zum Thema Sonderklagerechte für Konzerne äußert sich die EU-Kommission vernebelnd bis falsch:
Investitionsschutzklauseln dürfen nur in sehr begrenzten Bereichen eingesetzt werden, z.B. wenn gegenüber inländischen Firmen diskriminiert wird oder wenn eine Firma im Ausland ohne Entschädigung enteignet wird.
Dieser Ball geht meilenweit am Campact-Tor vorbei. Das Argument ist Unsinn, weil eine solche Enteignung ausländischer Unternehmen sowohl nach US-Recht als auch nach hiesigem Recht illegal wäre. Eine Klage vor ganz normalen Gerichten würde Investoren zu ihrem Recht verhelfen, hier wie dort.
Die Realität sieht anders aus. Der so genannte Energiecharta-Vertrag enthält eine solche “Investitionsschutzklausel”. Der Energiekonzern Vattenfall verklagt Deutschland auf 3,7 Milliarden Euro Entschädigung aus Steuergeldern für sein Gesetz zum Atomausstieg. Ist das nicht irre? Vier Betreiber von Atomkraftwerken in Deutschland müssen ihre Meiler abschalten: RWE, Eon, EnBW und Vattenfall. Nur Vattenfall ist ein ausländischer Konzern, nur Vattenfall kann vor einem Sonder-Schiedsgericht Milliarden einklagen. Ist das Antidiskriminierung?
Das Verfahren ruht zur Zeit, weil Vattenfall es nicht weiter vorantreibt. Das kann Vattenfall nach Belieben tun, zum Beispiel um das Ergebnis einer Bundestagswahl oder die Regierungsbildung abzuwarten. Wird es auf Betreiben von Vattenfall zu einem Urteil gebracht, so ist dagegen keine Berufung möglich. Kein Bundesverfassungsgericht kann verhindern, dass die Steuerzahler für Vattenfalls marode Atomkraftwerke Milliarden zahlen müssen. So sieht die Realität des Investitionsschutzes aus.
Das Spiel der EU-Kommission verzettelt sich. Ihre Angriffe führen zu nichts. Die Motivation der Spieler lässt nach, sie erkennt sogar selbst an, dass mit den Konzernklagen nicht alles zum Besten steht:
Außerdem wollen wir Transparenz der Verfahren, der Auswahl der Schiedsrichter und die Zulässigkeit von Klagen reformieren, damit missbräuchliche oder politisch motivierte Klagen von vorne herein abgewiesen werden können.
Aha. Das können sie also bisher nicht? So klar hat das bisher noch keiner gesagt. Da drängt sich mir die Frage auf, ob jetzt auch die Energiecharta geändert wird? Wann geschieht das denn? Und was ist mit anderen Verträgen, die Investitionsschutzklauseln enthalten?
Die EU-Kommission zieht sich in ihre Hälfte zurück. Sie beruhigt uns:
Kein Freihandelsabkommen verpflichtet Mitgliedsstaaten zur Liberalisierung oder Privatisierung der Wasserversorgung oder anderer öffentlicher Dienstleistungen, z.B. des öffentlichen Gesundheitswesens, des öffentlichen Verkehrswesens oder des Bildungswesens. Denn der besondere Status von öffentlichen Dienstleistungen in der EU ist fest im EU-Vertrag verankert und wird nicht angetastet.
Starke Worte. Aber öffentliche Dienstleistungen und öffentliche Vergabe sind Bestandteil des Verhandlungsmandates der EU – also der Dinge über die sie verhandeln darf. Die EU-Kommission hat dieses Mandat übrigens nicht veröffentlicht. Lediglich eine stark gekürzte Zusammenfassung darüber hier. Den Volltext des Verhandlungsmandates hat nur die US-Seite veröffentlicht.
In diesem Volltext, unter den Ziffern 28-30 auf Seite 9, steht auch klar und deutlich, dass sich das Abkommen mit so genanntem “geistigen Eigentum” befassen soll. Zwar sind strafrechtliche Sanktionen für Urheberrechtsverstöße ausgeklammert, nicht aber Sanktionen anderer Art, wie etwa Abmahnungen, der Entzug des Internetzugangs oder die Sperrung von Internetseiten. Weil genau dies von Lobbygruppen mit Einfluss auf die Verhandlungen gefordert wird, befürchten wir weiterhin ACTA durch die Hintertür.
Am Ende sind es die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament, die das letzte Wort über TTIP haben. Selbstverständlich werden deren Interessen daher in den Verhandlungen berücksichtigt. Als Mitgliedstaat in der EU hat Deutschland also das Recht, TTIP abzulehnen.
Die EU-Kommission in ihrer Weisheit und Güte berücksichtigt Interessen. Am Ende dürfen Europaparlament und nationale Regierungen sowie deren Parlamente zum Ergebnis nur noch ja oder nein sagen. Das nennen sie Demokratie. Da pfeift der Schiri Abseits.
Ich verstehe unter Demokratie etwas anderes: Öffentliche Debatte und Öffentlichkeit schon während des Verhandlungsprozesses, Einfluss der Parlamente auf den Inhalt des Vertrages in allen Phasen der Entstehung, Offenlegung aller Lobby-Aktivitäten rund um die Verhandlungen.
Ich denke, die Stellungnahme der EU-Kommission zu unserer Kampagne können wir mit Fug und Recht als Eigentor werten. Nach dem ersten Tor durch den erfolgreichen Kampagnenstart hat Campact jetzt also die Führung ausgebaut. Neuer Spielstand 2:0 für Campact. Kann die EU-Kommission das Spiel noch drehen? Nicht, wenn Sie uns helfen und auch noch das eine oder andere Tor schießen!
Versenken Sie einen weiteren Ball im Tor der Kommission und unterzeichnen Sie den Appell!
Originaltext

Über Akademie Integra

Als ich wusste, dass ich nicht wusste, was ich nicht wusste, hat mich die geistige Führung endgültig an den Rand der Verwirrung gebracht. Doch ich machte weiter, ...bis ich endlich fand!
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